Debattierclub Muenchen e.V.

"Wenn ich einmal all meine Besitztümer abgeben müßte und dürfte nur einen Besitz behalten, ich würde die Kraft der Rede wählen. Denn mit ihrer Hilfe hätte ich bald alle anderen zurückgewonnen."
Daniel Webster, amerikanischer Politiker und Anwalt

 

Die Regeln der Debatte

Simuliert wird die parlamentarische Debatte. Im Format "British Parliamentary Style" treten vier Teams a zwei Personen pro Debatte gegeneinander an. In jeder Runde erhalten die Teams eine neue Streitfrage aus Politik, Gesellschaft oder Kultur und werden einer von zwei Pro- oder Contra-Fraktionen zugelost ("Eröffnende" und "Schließende" Regierung und Opposition). Nach einer Vorbereitungszeit von 15 Minuten hat jeder Redner die Chance, in sieben Minuten die Gegenseite rhetorisch und inhaltlich auszustechen. Hierbei vertritt er nicht selten eine Meinung, die seiner eigenen gar nicht entspricht. Bewertet wird die Debatte von einem Team aus erfahrenen Debattierern. Das diesjährige Juroren-Team wird angeführt von Isabelle Loewe, die 2006 in Berlin Europameisterin wurde. 

Hier können Sie das derzeit gültige Regelwerk von den Servie-Seiten des VDCHs im PDF-Format herunterladen.

Und falls Sie mal reinlesen wollen - hier die Text-Version:



BPS – Die Regeln 

Stand: 07.01.2007 

A. Ablauf der Debatte

§ 1. Beteiligte Personen und Besetzung der Positionen 
1.1. Die Debatte besteht aus vier Fraktionen zu je zwei Rednern sowie einem oder mehreren Juroren. 
1.2. Die Fraktionen und Redner werden wie folgt bezeichnet: 
a. Eröffnende Regierung: „Premierminister“ und „Stellvertretender Premierminister“. 
b. Eröffnende Opposition: „Oppositionsführer“ und „Stellvertretender Oppositionsführer“. 
c. Schließende Regierung: „Mitglied“ und „Schlussredner“ der Regierung. 
d. Schließende Opposition: „Mitglied“ und „Schlussredner“ der Opposition. 
1.3. Über die Besetzung der Fraktionen bestimmt grundsätzlich das Los. Bei Turnieren gilt Teil C dieses Regelwerks, soweit die Turnierleitung nicht etwas anderes bestimmt. 
1.4. Die Reihenfolge der Redner lautet: Premierminister, Oppositionsführer, Stellvertretender Premierminister, Stellvertretender Oppositionsführer, Mitglied der Regierung, Mitglied der Opposition, Schlussredner der Regierung, Schlussredner der Opposition. 
1.5. Die Aufgabenverteilung nach § 1.2 innerhalb der Fraktion bestimmt die Fraktion bis zum Beginn ihrer ersten Rede. 

§ 2. Anforderungen an die Redner 
2.1. Jeder Redner soll seine Position mit positiver Argumentation begründen und sich mit den Argumenten der Gegenseite befassen. 
2.2. Zugleich hat jede Fraktion einen eigenen Schwerpunkt zu setzen. 
2.3. Der Schlussredner der Opposition darf keinen neuen Inhalt in die Debatte einführen. 

§ 3. Redezeit 
3.1. Jede Rede dauert sieben Minuten, bei Turnieren kann die Turnierleitung kürzere Redezeiten festlegen. 
3.2. Das Ende der Redezeit wird durch zweifaches Signal angezeigt. 
3.3. Bei Überschreitung der Redezeit wird der Redner alle 15 Sekunden durch dreifaches Signal darauf hingewiesen. 

§ 4. Leitung der Debatte 
4.1. Der Hauptjuror leitet die Debatte, sorgt für die Einhaltung der Ordnung und ruft die Redner auf. 
4.2. Mit der Zeitnahme, den Redezeitsignalen und anderen Hilfsfunktionen kann eine andere Person betraut werden. 

§ 5. Vorbereitung der Debatte 
5.1. Das Thema der Debatte wird per Akklamation bestimmt, bei Turnieren durch die Turnierleitung. 
5.2. Die Debatte beginnt in der Regel fünfzehn Minuten nach der Verkündung des Themas. 
5.3. Der genaue Debattenbeginn wird durch den Hauptjuror festgelegt und verkündet, bei Turnieren durch den Chefjuror. 
5.4. Die Fraktionen bereiten sich getrennt und ohne Hilfe Dritter auf die Debatte vor. 

§ 6. Zwischenfragen 
6.1. Redner sollen während der Reden von Mitgliedern der Gegenseite Zwischenfragen anbieten. 
6.2. Zwischenfragen sind Fragen oder Erklärungen. 
6.3. Zwischenfragen sind während der ersten und der letzten Minute der Redezeit untersagt. 
6.4. Die geschützte Redezeit wird durch einfaches Signal angezeigt. 
6.5. Zwischenfragen sind höflich anzubieten. 
6.6. Der Redner darf angebotene Zwischenfragen ablehnen, sollte aber während seiner Rede mindestens eine Zwischenfrage annehmen. 
6.7. Nimmt der Redner eine Frage an, muss der Fragende angemessene Gelegenheit erhalten, gehört und verstanden zu werden. 
6.8. Die Dauer der Zwischenfrage darf fünfzehn Sekunden Redezeit nicht überschreiten. 
6.9. Zwischenrufe sind stets zulässig. Sie dürfen die Ordnung der Debatte nicht stören. 

§ 7. Begriff des Antrags 
7.1. Mit dem Antrag bestimmt der Premierminister die zentralen Streitpunkte, die sich nach seiner Auffassung aus dem Thema ergeben. 
7.2. Der Antrag ist der Gegenstand der Debatte. 

§ 8. Anforderungen an den Antrag 
8.1. Der Antrag muss sich auf die Gegenwart und auf Umstände beziehen, von denen vernünftigerweise Kenntnis erwartet werden kann. 
8.2. Der Antrag muss sich schlüssig aus dem Thema der Debatte ergeben. 
8.3. Der Antrag muss den gegenwärtigen status quo verändern. 
8.4. Der Antrag muss eine vernünftige Gegenargumentation ermöglichen. 

§ 9. Zurückweisung des Antrags 
9.1. Der Oppositionsführer darf den Antrag zurückweisen, wenn dieser nach seiner Auffassung gegen § 8 verstößt. 
9.2. Die Zurückweisung muss klar und unzweifelhaft erfolgen. 
9.3. Hat der Oppositionsführer den Antrag zurückgewiesen, muss er einen eigenen Antrag gemäß § 7 und § 8 vorbringen. 
9.4. Der Hauptjuror entscheidet nach der Rede des Oppositionsführers bindend, mit welchem der konkurrierenden Anträge die Debatte fortgesetzt wird. 
9.5. Wird die Debatte mit dem Antrag des Oppositionsführers fortgesetzt, so übernehmen die verbleibenden Regierungsredner die Aufgaben der Opposition, die Oppositionsredner die Aufgaben der Regierung. Der ursprüngliche Antrag ist dann nicht mehr Gegenstand der Debatte. 

B. Bewertung der Debatte 

§ 10. Gegenstand und Verfahren der Bewertung 
10.1. Die Juroren bewerten die Debatte. 
10.2. Gegenstand der Bewertung ist die Entscheidung über die Fraktionsrangfolge und die Rednerpunkte. 
10.3. Ziel ist eine übereinstimmende Bewertung. Bewertet wird durch Mehrheitsbeschluss, soweit keine Einigung erreicht wird. Der Hauptjuror entscheidet, wenn auch kein Mehrheitsbeschluss erreicht werden kann. 

§ 11. Ergebnis der Bewertung 
11.1. Für jede Fraktion wird ein Rang von 1 bis 4 festgestellt. 
11.2. Bei Turnieren erhalten erstplatzierte Fraktionen drei Rangpunkte, Zweitplatzierte zwei Rangpunkte, Drittplatzierte einen Rangpunkt, Viertplatzierte keinen Rangpunkt. 
11.3. Die Rangfolge der Fraktionen entspricht den Summen der Rednerpunkte der Fraktionsmitglieder. 
11.4. Fraktionen dürfen nicht die gleiche Rednerpunktsumme erhalten und nicht im Rang gleichgestellt werden. 
11.5. Jeder Redner erhält für seine Leistung zwischen 50 und 100 Punkten. 

§ 12. Bewertungskategorien 
12.1. Redebeiträge werden nach dem Inhalt, der Form und der Methode bewertet. Dabei werden die Zwischenfragen und Zwischenrufe des Redners angemessen berücksichtigt. 
12.2. Der Inhalt wird mit 50 Prozent, Form und Methode werden mit jeweils 25 Prozent gewichtet. 

§ 13. Bewertung des Inhalts 
13.1. Der Inhalt ist der Sachgehalt der Rede. 
13.2. Bewertet wird die Güte des Sachgehaltes, insbesondere inwiefern der Inhalt die eigene Seite untermauert, Argumente der Gegenseite entkräftet sowie widerspruchsfrei entfaltet ist. 

§ 14. Bewertung der Form 
14.1. Form ist die Darbietung der Rede. 
14.2. Bewertet wird, inwiefern die verwendeten sprachlichen, stimmlichen und darstellerischen Mittel die Vermittlung des Inhalts unterstützen und den Kontakt zum Publikum herstellen. 

§ 15. Bewertung der Methode 
15.1. Methode bedeutet Gliederung der Rede, Teamwork und Rollenerfüllung. 
15.2. Gliederung ist die innere Ordnung der Rede. Bewertet wird, inwiefern der Redner erkennbar und vertretbar Argumente gewichtet und Prioritäten setzt. 
15.3. Teamwork ist die Zusammenarbeit der Redner einer Fraktion. Bewertet wird, inwiefern die Redebeiträge sich nachvollziehbar ergänzen. 
15.4. Rollenerfüllung bezeichnet den Einsatz der eigenen Rede im Verlauf der Debatte. Bewertet wird, inwiefern sich der Redner von den Anforderungen an seine Position leiten lässt und so zum Fortschritt der Debatte beiträgt. 

§ 16. Punktabzüge 
16.1. Redner erhalten für gravierende Verstöße gegen die Regeln der Debatte Punktabzüge. 
16.2. Es werden unter Berücksichtigung der Schwere pro Verstoß 5, 10 oder 15 Rednerpunkte abgezogen. Über Punktabzüge entscheiden die Juroren abweichend von § 10.3 einstimmig. 
16.3. Gravierende Verstöße gegen die Regeln sind: 
a. Eine mehr als fünfminütige Verspätung zur Debatte. 
b. Über- oder Unterschreiten der Redezeit um mehr als 30 Sekunden. 
c. Vorsätzliche starke Störung der Debatte, insbesondere durch Missachtung von Ordnungsrufen und wiederholte Verstöße gegen die geschützte Redezeit. 
d. Vorsätzliche Angriffe gegen die Person eines Redners. 
e. Ein zurückgewiesener Antrag des Premierministers, der gegen § 8 verstößt (Verstoß des Premierministers). 
f. Die ungerechtfertigte Zurückweisung des Antrags durch den Oppositionsführer (Verstoß des Oppositionsführers). 
g. Verstöße gegen § 5.4. 

§ 17. Mündliche Bewertung 
17.1. Nach der Beratung erläutert der Hauptjuror den Rednern mündlich die Bewertung. 
17.2. Die mündliche Bewertung soll 
a. die Rangfolge der Fraktionen angeben, 
b. die Entscheidung der Juroren begründen, 
c. jedem Redner konstruktiven Rat für weitere Debatten geben, 
d. Auskunft über Abwertungen erteilen, 
e. insoweit 10 Minuten in der Dauer nicht überschreiten. 
17.3. Bei Turnieren kann die Turnierleitung für die mündliche Bewertung mehr Zeit einräumen oder von einer mündlichen Bewertung absehen. 

C. Regeln für Turniere 

§ 18. Grundsätze für Debattierturniere 
18.1. Jedes Turnier besteht aus mehreren Vorrunden und Ausscheidungsrunden. 
18.2. Der Turnierausrichter bestimmt einen Chefjuror. Der Chefjuror ist für die Auslegung dieses Regelwerks und die Zuordnung der Haupt- und Nebenjuroren zu den Debatten verantwortlich. 
18.3. Der Turnierausrichter bestimmt einen Tabdirektor. Der Tabdirektor ist für die Zusammenstellung der Debatten gemäß den nachfolgenden Vorschriften verantwortlich. 
18.4. Kein Team darf im Turnierverlauf unbegründet bevorzugt oder benachteiligt werden. 

§ 19. Rangliste der Teams 
19.1. Nach jeder Vorrunde erstellt der Tabdirektor die Rangliste der Teams. 
19.2. In der Rangliste sind die Teams absteigend geordnet 
a. nach der Summe der im bisherigen Turnierverlauf erzielten Rangpunkte nach § 11.1, 
b. bei gleicher Rangpunktsumme nach der Summe im bisherigen Turnierverlauf erzielten Einzelrednerpunkte nach § 11.5, 
c. bei gleicher Rang- und Einzelrednerpunktsumme nach der Anzahl der Erstplatzierungen, 
d. bei auch gleicher Anzahl der Erstplatzierungen nach der Anzahl der Zweitplatzierungen, 
e. bei auch gleicher Anzahl der Zweitplatzierungen nach der Anzahl der Drittplatzierungen, 
f. Ergibt sich nach diesen Maßgaben zwischen zwei oder mehreren Teams keine Rangordnung, entscheidet nach der letzten Vorrunde das Los über die Rangordnung. 

§ 20. Zusammenstellung der Vorrunden 
20.1. In der ersten Vorrunde werden die Debatten durch Zulosung der Teams gebildet. 
20.2. Abweichend von § 1.3 wird in den Vorrunden nach Möglichkeit jedem Team jede Fraktion einmal zugeordnet. 
20.3. In den weiteren Vorrunden bilden Teams mit möglichst gleicher Rangpunktsumme eine Debatte (Rangpaarung nach Klammern). Dazu ist folgendes Verfahren anzuwenden: 
a. Teams mit gleicher Rangpunktsumme bilden eine Klammer. 
b. Die Klammern werden in absteigender Rangfolge der Teams erstellt. 
c. Soweit eine Klammer aus einer nicht durch 4 teilbaren Anzahl an Teams besteht, werden Teams aus der unmittelbar darunter liegenden Klammer aufgewertet. Dabei werden Teams innerhalb dieser Klammer nicht berücksichtigt, wenn sie bereits in einer vorhergehenden Runde aufgewertet wurden und andere Teams in dieser Klammer noch nicht aufgewertet wurden. 
d. Aus den nach a. bis c. gebildeten Klammern werden die Teams den Fraktionen unter Berücksichtigung von § 20.2 zugeordnet. 
20.4. Der Tabdirektor kann im Einvernehmen mit dem Chefjuror abweichend von § 20.3 bestimmen, dass in den weiteren Vorrunden in der aktuellen Rangliste aufeinander folgende Teams, beginnend mit dem nach der Rangliste besten Team, eine Debatte bilden (einfache Rangpaarung). 
20.5. Der Tabdirektor kann im Einvernehmen mit dem Chefjuror abweichend von § 20.3 bestimmen, dass die Debatten der letzten Vorrunde aus der Rangliste nach dem Grundsatz „Stärkster – Mittlerer – Mittlerer – Schwächster“ (Faltpaarung) gebildet werden. Das Verfahren kann auf die Teams beschränkt werden, die noch die Ausscheidungsrunden erreichen können; im Übrigen wird dann Rangpaarung angewendet. 
20.6. Der Chefjuror erläutert vor Beginn der ersten Vorrunde das Verfahren zur Rundenzusammenstellung.

§ 21. Zusammenstellung der Ausscheidungsrunden 
21.1. In der ersten Ausscheidungsrunde werden die Debatten durch Faltpaarung aufgrund der Rangliste nach der letzten Vorrunde gebildet. 
21.2. Die beiden bestplatzierten Teams jeder Debatte rücken in die nächste Ausscheidungsrunde vor. 
21.3. In den weiteren Ausscheidungsrunden werden die Debatten durch Faltpaarung der vorhergehenden Ausscheidungsrunde gebildet. 
21.4. Vor dem Finale dürfen zwei Teams in den Ausscheidungsrunden nicht zweimal aufeinander treffen.
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